Nach meinem Kunststudium und meiner Weiterbildung zum Kunst- und Gestaltungstherapeuten hatte ich eine einfache Idee: Eine Praxis zu gründen, die eine positive Wirkung auf das Leben anderer hat. Mit Erfolg: Ich erhielt die Heilerlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz HeilPrG und eröffnete 2007 meine eigene Praxis.
In den letzten Jahren habe ich mein Fachwissen stets erweitert: Fachfortbildungen, Supervisionen, Vorträge etc.. Ich darf jeden Tag dazu lernen und freue mich darüber! Meine langjährige Tätigkeit als Dozent für verschiedene Ausbildungsinstitute, der Austausch mit den Studierenden hat auch mein Wissen erweitert.
Besonders hat mich meine Mitarbeit in der Medizinischen Sektion an der Freien Hochschule für Geisteswissenschaft, Dornach/Schweiz, die Teilnahme an den dort stattfindenden internationalen Jahreskonferenzen der Medizinischen Sektion sowie an den Jahrestagungen des Berufsverbandes Anthroposophischer Heilpraktiker AGAHP geprägt.
Aus diesem Grund engagiere ich mich als Vorsitzender des Berufsverbandes Arbeitsgemeinschaft Anthroposophischer Heilpraktiker AGAHP in Deutschland sowie als Präsident der ISAN (International Society of Anthroposophic Naturopathy / Internationale Gesellschaft für Anthroposophische Heilkunde / ) in der IKAM (Internationale Koordination Anthroposophische Medizin).
Das Gesetz schreibt vor, dass alle, die in eigener Praxis die Heilkunde (Erkennen, Heilen und Lindern von Leiden) ausüben, eine staatliche Heilerlaubnis haben müssen, sonst machen sie sich strafbar. Die Heilerlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie gilt als Voraussetzung um eigenständig psychotherapeutisch tätig zu werden.
Psychosoziale Kunsttherapie (IFKTP)® und die Berufsbezeichnung Psychosozialer Kunsttherapeut (IFKTP)® ist seit 2006 beim Deutschen Patent– und Markenamt DPMA als eingetragene Marke registriert. Die zuvor genannten behördlich geschützten beruflichen Bezeichnungen dürfen nur nach Zertifizierung durch das Institut für Künstlerische Therapie und Pädagogik (IFKTP) im Verband Deutscher Kunsttherapeuten VDKT geführt werden.
Die Zertifizierung Psychosozialer Kunsttherapeut kann erneut ausgestellt werden, wenn durch die/den Antragssteller/in innerhalb von drei Jahren 120 FP (FP=Fortbildungspunkte) nachgewiesen werden. (Auszug aus den Fortbildungsrichtlinien des VDKT)
Zur Erlangung der Anerkennung müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Mitgliedschaft im Berufsverband AGAHP, Mitgliedschaft in der International Society of Anthroposophic Naturopathy ISAN, Mitgliedschaft in der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft AAG, Tätigkeit als niedergelassene/r Heilpraktiker/in.
Der Deutsche Verband für Hypnose e.V. ist offen für verschiedene Berufsgruppen - vom Berater über den Coach hin zum Therapeuten - und auch für verschiedene hypnotische Grundstile. Wir schreiben keine bestimmte Methode vor. Dafür legen wir umso mehr Wert auf eine ethisch einwandfreie, erstklassige Arbeit unserer Mitglieder.
Der folgende Ethikkodex gilt verbindlich für alle Mitglieder sowie angeschlossene Trainer und Ausbildungsinstitute. Als Klient, Patient oder Kurs- bzw. Ausbildungsteilnehmer können Sie sich mit gutem Gefühl auf die Einhaltung der folgenden Punkte verlassen. (Auszug aus dem Ethikkodex des DVH)